Früher als bisher sollen von Insolvenz bedrohte Unternehmen künftig Umstrukturierungen vornehmen können, um ein förmliches Insolvenzverfahren zu vermeiden. Mit einiger Verspätung hat die EU-Kommission jetzt hierzu ihren Richtlinienentwurf vorgestellt. Ziel ist es, gescheiterte Unternehmer zu unterstützen, wieder schneller auf die Beine zu finden.
Unternehmen, die in ernsthafte Liquiditätsprobleme geraten, soll damit eine Atempause von vier Monaten gewährt werden, um mit Kreditgebern über eine mögliche Teilentschuldung zu verhandeln. Dabei sollen kleinere Gläubiger, die mit einem Sanierungsplan nicht einverstanden sind, unter bestimmten, eng gefassten Bedingungen überstimmt und frische, für die Umstrukturierung benötigte Kredite, vor dem Zugriff der Gläubiger bewahrt werden. Den Geschäftsführern oder Inhabern selbst will die Kommission durch ein auf drei Jahre verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren eine zweite Chance einräumen.
Ein derartiges vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren gibt es bisher in Deutschland nicht. Sollte dieser Richtlinienentwurf das Vorschlagstadium verlassen, müssen die nationalen Gesetzgeber in der EU entsprechende gesetzliche Regeln schaffen. Damit ist sicherlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu rechnen.
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