Wie geht es weiter mit der bereits seit Jahren geplanten Anfechtungsreform? Anlässlich des Insolvenzverwalterkongresses in Berlin hat sich jetzt ein Vertreter des Bundesjustizministeriums dazu geäußert. Die Signale sind jedoch eher ernüchternd – und lassen das Thema „Insolvenzprophylaxe“ mehr und mehr in den Fokus rücken.
Zu den im Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2013 beabsichtigten Gesetzesverfahren gehörte auch die Reform des Anfechtungsrechts. Viele beteiligte Wirtschaftskreise empfinden die extensive Interpretation des Anfechtungsrechts durch die Insolvenzverwalter und die Gerichte als nicht hinnehmbar.
Durch die Rechtsprechung wurden in den letzten Jahren vielfältige Beweiserleichterungen für den Insolvenzverwalter geschaffen, die diesem die Anspruchsdurchsetzung erheblich erleichtern. Besonders kritisch sind zudem Ratenzahlungsvereinbarungen mit kriselnden Schuldnern.
Still ruht der See
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anfechtungsreform liegt bereits seit dem Jahre 2015 auf dem Tisch. Dieser sieht unter anderem eine Verkürzung der Frist für die sogenannte Vorsatzanfechtung von zehn auf vier Jahre sowie erhebliche Beweiserleichterungen nunmehr zu Gunsten von Anfechtungen Betroffener vor. Seitdem ruht der See jedoch still.
Anlässlich des Insolvenzverwalterkongresses des VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.) am 03.11.2016 in Berlin erklärte nun ein Vertreter des Bundesjustizministeriums, es sei auch angesichts der fortgeschrittenen Legislaturperiode höchst unsicher, ob die von der betrieblichen Praxis sehnlichst erwartete Reform nun endlich Gesetz werde.
Einem betroffenen Unternehmen kann daher nur angeraten werden, in diesem sensiblen Bereich weiterhin „Insolvenzprophylaxe“ zu betreiben. Die in diesem speziellen Segment bei EEP tätigen Rechtsanwälte verfügen hierzu über vielfältige Erfahrungen und stehen gern mit Rat und Tat zur Seite.
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