Wenn Internet und E-Mail während der Arbeitszeit privat genutzt werden, kann das ein Kündigungsgrund sein. Doch darf der Arbeitgeber den Browser-Verlauf auswerten und als Beweis einsetzen? Ein aktuelles Urteil gibt Antworten.
Die private Nutzung von Internet und E-Mail während der Arbeitszeit beschäftigt die Gerichte immer wieder. Grundsätzlich kann privates Surfen im Internet ein Grund zur außerordentlichen oder zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein.
Doch wie soll der Arbeitgeber dies prüfen und beweisen, insbesondere wenn die private Nutzung des Internets, z.B. in Arbeitspausen, toleriert oder gar vertraglich vereinbart ist? Nach herkömmlichem Rechtsverständnis ist der Arbeitgeber durch das Zurverfügungstellen der entsprechenden Plattformen ein Diensteanbieter im Sinne des § 88 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz und darf daher die Kommunikationsinhalte grundsätzlich nicht überprüfen.
Verbotenes Spionieren oder erlaubte Kontrolle?
In einem Urteil vom 14.01.2016 (Az. 5 SA 657/15) hat nunmehr das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die von dem Arbeitgeber vorgenommene Auswertung des Browser-Verlaufs nicht beanstandet. Hieraus ergab sich die extensive und massive pflichtwidrige Nutzung des Internets zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit, nämlich an insgesamt 5 von 30 Arbeitstagen. Ein Beweisverwertungsverbot lehnte das Gericht trotz fehlender Zustimmung des Arbeitnehmers ab. Ein derartiger Eingriff sei zur Missbrauchskontrolle und zu Beweiszwecken erforderlich im Sinne des Datenschutzrechts gewesen, da nur so die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers hätte nachgewiesen werden können. Die vorzunehmende Interessenabwägung gehe in derartigen Konstellationen zu Gunsten des Arbeitgebers.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Praxis kann bis auf Weiteres nur empfohlen werden, den Mitarbeiter bereits vor der Überprüfung der Daten zu informieren und eine Einwilligung einzuholen.
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Vielen Dank für den Blog. In unserer Firma hatten wir den gleichen Fall. Ich frage mich auch, wie der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets prüfen soll, wenn es in den Pausen erlaubt ist. Für diese Thematik kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sehr hilfreich sein.