Mit dem Beginn des Kalenderjahrs 2019 sind einige gesetzliche Neuerungen in den Bereichen Mindestlohn, Einkommensteuer, Sozialversicherung und EEG-Umlage in Kraft getreten.
Wir haben die wichtigsten Neuregelungen auf einen Blick auszugsweise zusammengefasst.
Anstieg des Mindestlohns
Seit dem 01.01.2019 beträgt der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde EUR 9,19.
Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag beträgt nun EUR 9.168,00 pro Jahr. Der Kinderfreibetrag beläuft sich jetzt auf EUR 7.620,00 pro Jahr. Erst ab dem 01.07.2019 erhöht sich das Kindergeld dann auf einen Betrag in Höhe von EUR 204,00 monatlich.
Sozialversicherung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen. Bisher mussten die Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge allein tragen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung betragen seit dem 01.01.2019 nun monatlich EUR 4.537,50 (bisher EUR 4.425,00). Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung ist auf EUR 60.750,00 (bisher EUR 59.400,00) p.a. angehoben worden. Zum 01.01.2019 ist der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 3,0 Prozent bei Versicherten mit Kindern und 3,30 Prozent bei Kinderlosen gestiegen.
Der Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist zum 01.01.2019 auf 2,5 Prozent gesunken. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung liegen nun bei EUR 80.400,00 (neue Bundesländer: EUR 73.800,00) p.a. bzw. EUR 6.700,00 (neue Bundesländer EUR 6.150,00) monatlich.
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage beträgt ab dem 01.01.2019 6,405 Cent pro Kilowattstunde (bisher 6,792 Cent pro Kilowattstunde).
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