Sie sind ein wichtiger Baustein in der Pandemie-Bekämpfung geworden: Antigen-Schnelltests. Auch in Betrieben können solche Tests jetzt in großem Stil eingesetzt werden, doch das wirft viele neue rechtliche Fragen auf. Antworten liefert ein Live-Webinar der IHK Schleswig-Holstein, in dem zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht aus dem Hause EEP die Rechtslage erläutern. Anmeldungen sind noch möglich.
Neben einer Beschleunigung der Impfstrategie sind Schnell- und Selbsttests ein wesentlicher Baustein, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Antigen-Schnelltests können helfen, rasch Klarheit über eine Corona-Infektion zu bringen und Infektionsketten zu unterbrechen.
Mit Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung haben nun alle Betriebe die Möglichkeit, Schnelltests zur professionellen Anwendung zu erwerben, um diese ihren Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Der Einsatz von Schnell- und Selbsttests in Unternehmen wirft auch viele rechtliche Fragen auf. Kann ich die Testung im Unternehmen anordnen? Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten? Welche weiteren Schritte ergeben sich bei einem positiven Testergebnis?
Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt eines Live-Webinars der IHK Schleswig-Holstein, das von zwei Experten für Arbeitsrecht aus der Kanzlei EEP geleitet wird. Dr. Kay Hässler und Mike Bogensee geben einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und beantworten Fragen von Unternehmerinnen und Unternehmern zu diesem brandaktuellen Thema.
Die Veranstaltungsdaten zum Live-Webinar im Überblick:
– Termin: Dienstag, 30. März 2021
– Uhrzeit: 16.00 bis 17.00 Uhr
Zur Anmeldung geht es unter:
www.ihk-sh.de/event/140148588
Bild: Girts Ragelis/shutterstock