Insolvenz der KG: Urteil zur Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Kommanditistenhaftung durch den Insolvenzverwalter

Die Geltendmachung der Haftung des Kommanditisten für Gesellschaftsverbindlichkeiten durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft setzt voraus, dass eine Zahlung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger erforderlich ist. Doch wer muss im Streitfall darlegen und ggf. beweisen, ob und inwieweit die Geltendmachung der Haftung eines Kommanditisten erforderlich ist oder nicht? Darüber hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden.

Weiterlesen