Robert Habeck zur deutschen Energiewende

Robert Habeck berichtete heute vor dem Wirtschaftsrat Schleswig/Flensburg zu aktuellen Problemen der Energiewende. Er war der Auffassung, dass das Fracking die Gaspreise zwar auch in Deutschland für kurze Zeit senken könne, sprach sich aber dagegen aus, zumal sich die Problematik voraussichtlich nur um 13 Jahre verschieben würde.

Hinsichtlich der Stromtrassen müsse geprüft werden, ob nicht auch eine Osttrasse zusätzlich in Schleswig-Holstein notwendig sei.

Ein aktuell diskutiertes Problem der Stromförderung sei das europäische Beihilferecht – hier sei vieles auch politisch umstritten.

Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl bei der Betreiber- und Besitzgesellschaft

Die richtige Rechtsformwahl ist entscheidend für die ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Betrieb von Windkraftanlagen. Hier gilt es genau die Situation des Investors bzw. der Investoren zu analysieren.

Von Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen der laufenden Besteuerung und der Besteuerung im Erb- oder Veräußerungsfall. Es muss geklärt werden, wie mit Gewinnen und Verlusten umgegangen werden soll, zudem muss sichergestellt werden, dass die Finanzierungskosten sich steuerlich auswirken. Auch Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter wie beispielsweise die Wahrnehmung der Geschäftsführung oder die Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen spielen für die Rechtsformwahl eine Rolle.

Nicht zuletzt ist auch der Steuertarif von Bedeutung. Während thesaurierte Gewinne bei einer Kapitalgesellschaft bzw. eine Genossenschaft mit ca. 30 % belastet werden, kann die Belastung bei einer Personengesellschaft im Spitzensteuersatzbereich auf bis 50 % steigen.

Investieren in Windkraft bedeutet also auch, die richtige Rechtsform zu wählen.

Wahl der Betreiber- und Besitzgesellschaft

Der erste Schritt für ein sich lohnendes Investment im Windenergiebereich ist sicherlich, die geeignete Fläche und die geeigneten Partner zu finden. Im zweiten Schritt sollte aber sowohl bei einer Mehrheit von Betreibern des Windparks als auch von Besitzern der Nutzungsfläche gründlich überlegt werden, in welcher Rechtsform das gemeinsame Projekt gestartet werden soll.

Im Regelfall bieten sich je nach Anzahl der Gesellschafter, der Größe des Investitionsvolumens und der Risiken entweder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine GmbH & Co. KG, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft an. Im Einzelfall sind weitere Rechtsformen denkbar.

Neben steuerlichen Aspekten sollten etwaige Risiken für die Gesellschafter genau analysiert werden, um zunächst einmal die Entscheidung zu treffen, ob eine Gesellschaftsform Sinn macht, die eine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter vorsieht.

Wenn dann die Entscheidung zugunsten einer Haftungsbeschränkung gefallen sein sollte, ist zu prüfen, welche steuerlichen Vorteile welche Gesellschaftsform individuell bietet und welches Maß an Flexibilität bei Gesellschafterversammlungen, Entnahmen etc. gewünscht ist.

Nach Wahl der Gesellschaftsform gilt es, einen vernünftigen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der für die Zukunft Streit vermeidet. Folgende Aspekte sollten bedacht werden:

– Dauer und Auflösung der Gesellschaft

– Soll ein zustimmungsloser Verkauf von Gesellschaftsanteilen möglich sein?

– Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters etwa wegen Kündigung, Tod oder Ausschluss aus der Gesellschaft

– Abfindungsmodalitäten festlegen

– modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung als Pflicht für Gesellschafter zum Vollstreckungsschutz?

– Festlegung der Geschäftsführung und Zuständigkeit bei Mängeln

– u.v.m.